Falscher Betrag, falscher Kunde, doppelt berechnet? Eine bereits erstellte Rechnung dürfen Sie nicht einfach ändern oder löschen. ZahlPro erstellt stattdessen eine GoBD-konforme Stornorechnung: Die Originalrechnung bleibt unverändert, alle Positionen werden mit negativer Menge übernommen, und die Stornorechnung erhält eine eigene Nummer und ein eigenes PDF.
Im Hauptfenster unter Rechnungen → Bearbeiten die betroffene Rechnung wählen. Der Status steht direkt dahinter, z.B. [ANGENOMMEN] oder [BEZAHLT].
Bei finalisierten Rechnungen sperrt ZahlPro inhaltliche Änderungen und bietet stattdessen die Stornorechnung an. Über Kopie anzeigen sehen Sie das Original schreibgeschützt ein.
ZahlPro bereitet die Stornorechnung vollständig vor. Nach der Kontrolle über Vorschau schließen Sie den Vorgang ab – die Stornorechnung wird gespeichert, nummeriert und als PDF erzeugt.
| Bereich | In der Stornorechnung |
|---|---|
| Rechnungsnummer | Neue, fortlaufende Nummer – die Stornorechnung ist ein eigenes Dokument. |
| Positionen | Alle Positionen der Originalrechnung mit negativer Menge bei unverändert positivem Einzelpreis – ergibt den negativen Gesamtbetrag. |
| Kunde & Adresse | Unverändert aus der Originalrechnung. |
| MwSt-Satz | Identisch mit der Originalrechnung. |
| Projekt, Ansprechpartner*in, Unser Zeichen | 1:1 übernommen – ebenso die Einstellungen für Kontaktblock und Projektblock. |
| Zahlungshinweis | Aus der Originalrechnung übernommen. |
| E-Rechnung | Optional: Mit der ZUGFeRD-Option wird auch die Stornorechnung als E-Rechnung erzeugt. |
Die ursprüngliche Rechnung wird nicht gelöscht, sondern als storniert gekennzeichnet und bleibt jederzeit einsehbar – wie es die GoBD verlangen.
In der Rechnungsübersicht erscheinen Original und Stornorechnung als Storniert. Eine zuvor gesetzte Mahnstufe wird dabei automatisch entfernt.
Der GoBD-Systembericht weist stornierte Rechnungen und Stornorechnungen getrennt aus – nachvollziehbar für Steuerberater und Betriebsprüfung. Mehr unter GoBD.
Stornorechnungen sind reguläre Belege und gehen mit dem DATEV-Export an Ihre Kanzlei.
Eigenes Dokument mit negativen Beträgen, das eine fehlerhafte Rechnung vollständig neutralisiert.
Die korrigierte Rechnung wird anschließend ganz normal mit neuer Nummer erstellt.
Umsatzsteuerlich eine Abrechnung durch den Leistungsempfänger – nicht als Bezeichnung für eine Stornorechnung verwenden.
Passende Seiten: GoBD · Mahnwesen · DATEV-Export · Pflichtangaben Rechnung · Kleinunternehmer
Nein. Nach den GoBD dürfen einmal erstellte und archivierte Rechnungen nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden. Eine fehlerhafte Rechnung wird durch eine Stornorechnung aufgehoben; anschließend stellen Sie bei Bedarf eine neue, korrekte Rechnung aus.
Ja. Die Stornorechnung ist ein eigenes Dokument mit eigener, fortlaufender Rechnungsnummer. In ZahlPro ist sie mit der Originalrechnung verknüpft, die unverändert erhalten bleibt.
Nein. Im Umsatzsteuerrecht bezeichnet „Gutschrift“ eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Für die Aufhebung einer eigenen Rechnung sollte deshalb der Begriff „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“ verwendet werden.
Ja. Wie bei jeder Rechnung in ZahlPro können Sie die ZUGFeRD-Option aktivieren, damit auch die Stornorechnung als E-Rechnung erzeugt wird.
Rechnungen schreiben, sicher archivieren und bei Bedarf GoBD-konform stornieren – offline und ohne Abo.
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