E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 – was jetzt auf Sie zukommt

Die Übergangszeit endet: Ab 1. Januar 2027 müssen die ersten Unternehmen Rechnungen an Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen, ab 1. Januar 2028 praktisch alle. Hier finden Sie die Fristen, die Ausnahmen – und wie Sie mit ZahlPro XRechnung und ZUGFeRD offline und ohne Abo erstellen.

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Kurz gesagt: Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025. Ausstellen müssen Sie sie ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag – sonst ab 2028.

Die Fristen im Überblick

Zeitraum Was gilt bei Rechnungen an inländische Unternehmen (B2B)
Seit 01.01.2025 Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen sind Papier und PDF (mit Zustimmung des Empfängers) noch erlaubt.
Bis 31.12.2026 Übergangszeit für alle: Papier- und PDF-Rechnungen bleiben zulässig.
Ab 01.01.2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Darunter bleiben Papier und PDF noch bis Ende 2027 erlaubt.
Ab 01.01.2028 Die Umsatzgrenze entfällt: alle Unternehmen stellen im B2B-Bereich E-Rechnungen aus – mit Ausnahme der unten genannten Fälle.
Übrigens: Bei Rechnungen an Bundesbehörden (B2G) ist die E-Rechnung schon seit 2020 Pflicht. Länder und Kommunen regeln das jeweils selbst.

Wer ist ausgenommen?

Rechnungen an Privatkunden

Die Pflicht betrifft nur Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Privatkunden (B2C) erhalten weiterhin normale Rechnungen.

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen bis 250 € brutto dürfen weiterhin als Papier oder PDF ausgestellt werden, ebenso Fahrausweise.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen – dürfen es aber freiwillig. Mehr unter Kleinunternehmer.

Empfang gilt für alle

Auch wer nicht ausstellen muss, muss E-Rechnungen empfangen und lesbar machen können – seit 1. Januar 2025.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form nach der europäischen Norm EN 16931. Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung, auch wenn sie per E-Mail verschickt wird. Zulässig sind vor allem:

Reines XML

XRechnung

Standard der öffentlichen Verwaltung, zunehmend auch im B2B-Bereich. Mehr unter XRechnung.

PDF + XML

ZUGFeRD

Lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten – ab Version 2.0.1, nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL. Mehr unter E-Rechnung.

Entscheidend

Die Daten zählen

Bei ZUGFeRD ist der XML-Teil maßgeblich. Fehler darin können den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden – eine Prüfung vor dem Versand ist dringend anzuraten.

So sind Sie mit ZahlPro vorbereitet

  1. 1
    Rechnung wie gewohnt schreiben

    Kunde, Positionen, MwSt – nichts ändert sich an Ihrem Ablauf.

  2. 2
    E-Rechnung aktivieren

    Mit einem Häkchen erzeugt ZahlPro die Rechnung als ZUGFeRD 2.3 (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Eine reine XRechnung 3.0 erstellen Sie über den Dialog „PDF → E-Rechnung“.

  3. 3
    Automatisch geprüft

    Jede E-Rechnung wird direkt auf Ihrem Rechner mit dem Mustang-Validator geprüft – ohne Upload, ohne Online-Dienst. So erkennen Sie Fehler, bevor der Kunde sie findet.

Offline und lokal

Rechnungsdaten und E-Rechnungen bleiben auf Ihrem Windows-Rechner – keine Cloud, kein Datenversand an Dritte.

Einmal 59 €, kein Abo

E-Rechnung, Validierung, DATEV-Export und GoBD-Archivierung sind enthalten – ohne laufende Kosten.

Alte Rechnungen nachrüsten

Mit „PDF → E-Rechnung“ stellen Sie bestehende PDF-Rechnungen nachträglich als ZUGFeRD oder XRechnung bereit.

E-Rechnungen empfangen

Für eingehende Rechnungen gibt es Invarexo: E-Rechnungen und Belege lokal lesen, prüfen und archivieren.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Bei Rechnungen an andere inländische Unternehmen gilt: ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 1. Januar 2028. Bis dahin sind Papier- und PDF-Rechnungen (PDF mit Zustimmung des Empfängers) noch zulässig.

Ist eine normale PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten nach der europäischen Norm EN 16931, etwa als XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Ein gewöhnliches PDF gilt als sonstige Rechnung.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise sowie Kleinunternehmer nach § 19 UStG. E-Rechnungen empfangen können müssen seit 2025 aber alle inländischen Unternehmen.

Brauche ich für E-Rechnungen eine Cloud-Software oder ein Abo?

Nein. ZahlPro erzeugt XRechnung und ZUGFeRD lokal auf Ihrem Windows-Rechner und prüft sie mit dem integrierten Mustang-Validator – ohne Cloud und ohne Abo, für einmalig 59 €.

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Stand: September 2026, Grundlage sind die Angaben des Bundesfinanzministeriums. Die Informationen ersetzen keine Steuerberatung.