Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus – aber mit dem richtigen Hinweis. ZahlPro erledigt das automatisch: MwSt-Satz auf 0 % stellen, Grund auswählen, fertig. Der Pflichthinweis landet auf der Rechnung, die MwSt-Zeile verschwindet.
Im Rechnungs- oder Angebotsdialog den MwSt-Satz 0.00 wählen. Daraufhin erscheint das Feld Grund für 0 % MwSt.
ZahlPro trägt den passenden Hinweistext ein. Sie können ihn übernehmen oder frei anpassen.
Die Rechnung zeigt Summe und Gesamtbetrag ohne MwSt-Zeile, darunter den Pflichthinweis. Der Hinweis wird nur gedruckt, wenn der MwSt-Satz tatsächlich 0 % beträgt.
Das Feld Grund für 0 % MwSt deckt neben der Kleinunternehmerregelung auch steuerbefreite Leistungen, Reverse-Charge und Ausfuhren ab. Jede Option liefert einen Textvorschlag, der frei bearbeitbar bleibt:
| Auswahl | Textvorschlag auf der Rechnung |
|---|---|
| Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) | Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. |
| Steuerbefreite Leistung (§ 4 UStG) | Diese Leistung ist gemäß § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit. |
| Innergemeinschaftliche Leistung (Reverse-Charge) | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren). |
| Ausfuhrlieferung (Drittland) | Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 6 UStG. |
| Eigener Text | Freies Feld für einen individuellen Hinweis. |
Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. ZahlPro blendet die MwSt-Zeile bei 0 % automatisch aus – Summe und Gesamtbetrag sind identisch.
Die Rechnung muss auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer hinweisen. ZahlPro setzt den Hinweis automatisch, sobald Sie den Grund ausgewählt haben.
Name und Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum oder -zeitraum – ZahlPro fragt alles ab. Mehr unter Pflichtangaben Rechnung.
Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die Grenze überschritten, stellen Sie in ZahlPro einfach auf 19 % oder 7 % um.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht ausgenommen, E-Rechnungen auszustellen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen aber alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – E-Rechnungen empfangen können. Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet oder Geschäftskunden hat, die eine E-Rechnung wünschen, erzeugt sie in ZahlPro direkt als XRechnung oder ZUGFeRD – lokal geprüft, ohne Zusatzkosten.
Kein Abo, keine versteckten Gebühren – planbare Kosten statt monatlicher Belastung.
Kunden und Rechnungen bleiben auf Ihrem Windows-Rechner – ohne Cloud.
Angebote, Mahnwesen, DATEV-Export und E-Rechnung sind bereits enthalten.
Passende Seiten: Freiberufler · Ohne Abo · DATEV-Export · GoBD · Von Excel wechseln
Die Rechnung muss auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen. ZahlPro schlägt dafür den Text „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ vor und druckt ihn automatisch, sobald der MwSt-Satz 0 % beträgt.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen seit 2025 aber E-Rechnungen empfangen können. ZahlPro kann bei Bedarf trotzdem XRechnung und ZUGFeRD erzeugen, etwa für öffentliche Auftraggeber.
Dann stellen Sie den MwSt-Satz in ZahlPro einfach auf 19 % oder 7 % um. Sie arbeiten mit derselben Software weiter – ohne Wechsel, ohne Datenübernahme.
Ja. Die Auswahl liefert nur einen Vorschlag, der Hinweistext bleibt frei bearbeitbar. Mit der Option „Eigener Text“ formulieren Sie den Hinweis komplett selbst.
Kleinunternehmer-Rechnungen mit korrektem § 19-Hinweis – offline, ohne Abo und mit E-Rechnung, wenn Sie sie brauchen.
Jetzt ZahlPro herunterladenDie Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Steuerberatung. Stand der Angaben zu Umsatzgrenzen und E-Rechnungspflicht: 2026.