Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer – § 19 UStG, offline und ohne Abo

Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus – aber mit dem richtigen Hinweis. ZahlPro erledigt das automatisch: MwSt-Satz auf 0 % stellen, Grund auswählen, fertig. Der Pflichthinweis landet auf der Rechnung, die MwSt-Zeile verschwindet.

§ 19 UStG 0 % MwSt Reverse-Charge § 4 UStG Ausfuhr Ohne Abo
Einmal kaufen für 59 €, lokal arbeiten, keine monatlichen Kosten – gerade für Kleinunternehmer mit überschaubarem Umsatz ist ein Rechnungsprogramm ohne Abo die wirtschaftlichste Lösung.

So entsteht eine Kleinunternehmer-Rechnung in ZahlPro

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    MwSt-Satz auf 0 % stellen

    Im Rechnungs- oder Angebotsdialog den MwSt-Satz 0.00 wählen. Daraufhin erscheint das Feld Grund für 0 % MwSt.

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    „Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“ auswählen

    ZahlPro trägt den passenden Hinweistext ein. Sie können ihn übernehmen oder frei anpassen.

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    PDF erzeugen

    Die Rechnung zeigt Summe und Gesamtbetrag ohne MwSt-Zeile, darunter den Pflichthinweis. Der Hinweis wird nur gedruckt, wenn der MwSt-Satz tatsächlich 0 % beträgt.

Nicht nur § 19: alle gängigen Gründe für 0 % MwSt

Das Feld Grund für 0 % MwSt deckt neben der Kleinunternehmerregelung auch steuerbefreite Leistungen, Reverse-Charge und Ausfuhren ab. Jede Option liefert einen Textvorschlag, der frei bearbeitbar bleibt:

Auswahl Textvorschlag auf der Rechnung
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Steuerbefreite Leistung (§ 4 UStG) Diese Leistung ist gemäß § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Innergemeinschaftliche Leistung (Reverse-Charge) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren).
Ausfuhrlieferung (Drittland) Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 6 UStG.
Eigener Text Freies Feld für einen individuellen Hinweis.
Tipp: Bei steuerbefreiten Leistungen nach § 4 UStG ergänzen Sie im Hinweistext am besten die konkrete Nummer (z.B. § 4 Nr. 16 UStG für bestimmte Pflegeleistungen). Bei Reverse-Charge gehört zusätzlich die USt-IdNr. des Kunden auf die Rechnung.

Was Kleinunternehmer auf der Rechnung beachten müssen

Keine Umsatzsteuer ausweisen

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. ZahlPro blendet die MwSt-Zeile bei 0 % automatisch aus – Summe und Gesamtbetrag sind identisch.

Hinweis auf § 19 UStG

Die Rechnung muss auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer hinweisen. ZahlPro setzt den Hinweis automatisch, sobald Sie den Grund ausgewählt haben.

Alle übrigen Pflichtangaben

Name und Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum oder -zeitraum – ZahlPro fragt alles ab. Mehr unter Pflichtangaben Rechnung.

Umsatzgrenzen im Blick

Seit 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die Grenze überschritten, stellen Sie in ZahlPro einfach auf 19 % oder 7 % um.

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind von der Pflicht ausgenommen, E-Rechnungen auszustellen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen aber alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – E-Rechnungen empfangen können. Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet oder Geschäftskunden hat, die eine E-Rechnung wünschen, erzeugt sie in ZahlPro direkt als XRechnung oder ZUGFeRD – lokal geprüft, ohne Zusatzkosten.

Warum ZahlPro für Kleinunternehmer?

Kosten

Einmal 59 €

Kein Abo, keine versteckten Gebühren – planbare Kosten statt monatlicher Belastung.

Datenschutz

Offline & lokal

Kunden und Rechnungen bleiben auf Ihrem Windows-Rechner – ohne Cloud.

Wachstum

Wächst mit

Angebote, Mahnwesen, DATEV-Export und E-Rechnung sind bereits enthalten.

Häufige Fragen

Welcher Hinweis muss auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?

Die Rechnung muss auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen. ZahlPro schlägt dafür den Text „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ vor und druckt ihn automatisch, sobald der MwSt-Satz 0 % beträgt.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen, müssen seit 2025 aber E-Rechnungen empfangen können. ZahlPro kann bei Bedarf trotzdem XRechnung und ZUGFeRD erzeugen, etwa für öffentliche Auftraggeber.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Dann stellen Sie den MwSt-Satz in ZahlPro einfach auf 19 % oder 7 % um. Sie arbeiten mit derselben Software weiter – ohne Wechsel, ohne Datenübernahme.

Kann ich den Hinweistext anpassen?

Ja. Die Auswahl liefert nur einen Vorschlag, der Hinweistext bleibt frei bearbeitbar. Mit der Option „Eigener Text“ formulieren Sie den Hinweis komplett selbst.

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Kleinunternehmer-Rechnungen mit korrektem § 19-Hinweis – offline, ohne Abo und mit E-Rechnung, wenn Sie sie brauchen.

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Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Steuerberatung. Stand der Angaben zu Umsatzgrenzen und E-Rechnungspflicht: 2026.